Richard-Neutra-Gasse 9, 1210 Wien
Ungargasse 37, 1030 Wien

Sitz: Wien, Handelsgericht Wien FN201931h
Geschäftsführer: Stefan Fabrizii
Gültig ab 1.1.2004

Für die von der AZ erbrachten Leistungen gelten folgende AGB:

Gültig ab 1.1.2004

I. Rahmenbedingungen für alle arvato – AZ Direct GmbH (im Folgenden AZ genannt) Leistungen

(Adressenlieferungen, Adressenmittlung, Lettershopleistungen, Fulfillmentleistungen, Herstellung von Werbemitteln, Beratungsleistungen, IT und EDV Leistungen, Telefonmarketing)

1. Geltungsbereich:

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragsschluß:

Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags zustande.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung oder der aktuellen Preisliste. Sofern nichts anderes vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet.

3.2 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig.

3.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

3.4 Gerät der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen.

4. Lieferung

4.1 Der Liefertermin ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person oder Anstalt.

4.2 Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücksendung und Materialien), oder von ihm beizustellende Materialien bei AZ nicht termingemäß eingehen, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.

4.3 Besteht ein Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen auf umgehende Bearbeitung und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Qualitätskontrollen, die AZ üblicherweise kundenseitig durchführen läßt, haftet AZ nicht für Qualitätsbeanstandungen.

4.4 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf der Seite unserer Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.

5. Haftung:

Verlangt der Kunde in Fällen, in denen uns die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, wir uns in Verzug befinden oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt haben, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) geltend machen. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

6. Versand:

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Notwendige Voraussetzung für die Postauflieferung auf Rechnung der Bertelsmann Österreich GmbH ist eine Portovorauszahlung des Kunden in voller Höhe bis spätestens 2 Tage vor Auflieferungstermin auf das Postscheckkonto der Bertelsmann Österreich GmbH. Bei Nichterfolgung der Portovorauszahlung verzögert sich die Postauflieferung bis zum Einlangen des erforderlichen Portobetrages auf dem Postscheck- oder Bankkonto der Bertelsmann Österreich GmbH. Eine Verauslagung von Portobeträgen durch die Bertelsmann Österreich GmbH ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Anwendung des einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des einheitlichen Vertragsabschlußgesetzes (EAG) ist ausgeschlossen.

8.2 Erfüllungsort für alle nachfolgend geregelten Leistungen ist, soweit nicht anders vereinbart, Wien.

8.3 Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ebenfalls Wien.

alternativ: Gerichtsstand ist für beide Teile das sachlich zuständige Gericht für Wien

II . Spezifische AZ Leistungen

1. Adreßlieferungen

1.1 Soweit der Kunde keine abweichende Anweisung erteilt, erfolgt die Lieferung via Email.

1.2. Für Sonderausführungen, z.B. bei Auszügen aus Adreßkollektionen und bei Verarbeitung von Sonderformaten werden ebenfalls Preiszuschläge berechnet. Bei den Adreßgruppen sind die Stückzahlen aufgrund laufender Zu- und Abgänge nicht konstant. Wir liefern stets die letzte bei uns vorliegende Adressenstückzahl. Eine hierdurch bedingte branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung hat eine Erhöhung bzw. Ermäßigung des Preises gemäß Angebot zur Folge.

1.3 Mit Rücksicht auf die Eigentümlichkeiten im Adressenverlagsgewerbe übernehmen wir keine Gewähr für die postalische und andere Richtigkeit und Vollständigkeit des Adressenmaterials, da es einem ständigen Änderungsprozeß unterliegt und bereits die Adreßquellen Fehler enthalten können. Weiterhin haften wir auch nicht dafür, daß der Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich ausgibt, oder wofür er ausgegeben wird. Retouren (Sendungen mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) sind demzufolge trotz ständiger Pflege der Adressen unvermeidbar. Für jede Retoure wird der Adresspreis vergütet. Voraussetzung ist, daß der Kunde innerhalb von drei Monaten nach Adreßlieferung die Unzustellbarkeit durch Einsendung der Werbemittel nachweist. Eine Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, daß wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

1.4 Im Falle sonstiger Beanstandungen hat uns der Kunde die gesamte Adreßlieferung auf seine Gefahr zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.

1.5 Verwendungsumfang der Adressen, Verbot der Weitergabe, Datenschutz, Vertragsstrafe

1.5.1 Alle gelieferten Adressen mit oder ohne Telefonnummer dürfen vom Kunden nicht häufiger benutzt werden, als vertraglich vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die gelieferten Adressen nur einmal für eine adressierte oder telefonische Werbeaktion verwendet werden. Telefonische Werbeaktionen sind nur zulässig, soweit es sich bei den bezogenen Adressen um Adressen mit Telefonnummern handelt. Die Übermittlung einer Adresse mit Telefonnummer bedeutet jedoch nicht, daß die betreffende Person mit einer telefonischen Ansprache zu Werbezwecken einverstanden ist. Für die Einhaltung der gültigen Gesetze ist der Kunde verantwortlich

Die Veräußerung oder Überlassung an Dritte sowie die Nutzung für weitere Werbeaussendungen, sei es durch Vervielfältigung, Übertragung, Abschreiben, Fotokopieren oder durch Übernahme auf Datenträger, ist ebenso wie eine Verbundwerbung unzulässig. Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüfen wir dadurch, daß wir in jeder Adressenkollektion Kontroll-Adressen und bei den Telefonnummern auch Kontrollnummern führen.

Der Kunde hat die Adressen gegen mißbräuchliche Nutzung entsprechend zu sichern. Beabsichtigt der Kunde eine Mehrfachnutzung der Adressen, bedarf es hierzu einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, in der die Häufigkeit und der Zeitraum der Nutzung anzugeben sind. Beabsichtigt der Kunde eine dauernde Nutzung, ist ein gesonderter Dauermietvertrag abzuschließen. Im Rahmen des Dauermietverhältnisses ist es dem Kunden gestattet, die Adressen zeitlich unbeschränkt für eigene Werbezwecke beliebig oft zu nutzen. Die Verwendung der Adressen mit oder ohne Telefonnummer darf nur nach den Regeln des Datenschutzgesetzes erfolgen.

1.5.2 Jede einzelne vertragswidrige Benutzung verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Entgeltes, das für die Gesamtlieferung entrichtet wurde, in welcher auch die vertragswidrig verwandte Anschrift mit oder ohne Telefonnummer enthalten war. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse oder Kontrollrufnummer. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt, wobei in diesem Fall die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.

1.5.3. Datenschutz und unerbetene kommerzielle Kommunikation Alle Kunden sind verpflichtet, das Datenschutzgesetz zu beachten und AZ im Falle der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen schad- und klaglos zu halten. Bei den von AZ weitergegebenen elektronischen Postadressen (E-Mail-Adressen) darf nicht auf eine Zustimmung des Inhabers der E-Mail-Adresse zum Erhalt elektronischer Post zu Werbezwecken oder als Massensendung geschlossen werden. Eine Zustimmung zum Erhalt elektronischer Post ist im Einzelfall einzuholen. Insbesondere ist die bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH geführte Robinson-Liste zu beachten. Bei Durchführung von Werbeaussendungen ist sicherzustellen, dass AZ als Quelle der benutzten Ursprungsdatei angegeben wird. Der Kunde wird davon in Kenntnis gesetzt, daß eine Zustellung von Werbematerial durch Untersagung der Verwendung von Daten durch den Empfänger ausgeschlossen werden kann. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, keine Zusendungen an den Betroffenen vorzunehmen. Der Kunde hat sich vor Durchführung einer Marketing- oder Werbeaussendung davon zu überzeugen, dass keine Personen angeschrieben werden, die der Verwendung ihrer Daten widersprochen haben.

1.5.4. Neben den gesetzlichen Verboten ist die Verwendung der Adressen oder Teilen davon zum Aufbau von kommerziell verwertbaren Datenbanken oder zur Einbindung in solche Datenbanken unzulässig. Davon ausgenommen ist lediglich Verwendung der Adressen zum Aufbau oder zur Ergänzung von Datenbanken über eigene Kunden ausschließlich für eigene (d.h. nicht im Auftrag oder Interesse Dritter erfolgende) Werbemaßnahmen. Jedenfalls verboten ist die Verwendung der Adressen zum Aufbau kommerziell verwertbarer Firmenverzeichnisse oder anderer Verzeichnisse, zur Durchführung eines Auskunftsdienstes, zur Erteilung von Telefonauskünften, zum Aufbau von Konkurrenzprodukten zu AZ Produkten (insbesondere CD-ROMs, Intranet-Versionen, Einzeladressenverkauf etc.), für nicht in direktem Zusammenhang mit eigenen Werbemaßnahmen stehende Anwendungen (zum Beispiel für das Inkassowesen), generell zu Zwecken oder im Interesse Dritter und für andere kommerzielle Zwecke als für eigene Marketingzwecke. Eigene Marketingzwecke sind aber auch dann verboten, wenn sie im Zusammenhang mit einer anderen verbotenen Verwertung stehen1.5.5 Einzeladressenvermietung über Agenturen

Agenturen (das sind insbesondere Direct Marketing Agenturen, Werbeagenturen und PR-Agenturen etc.) sind bei Bestellungen für deren Kunden zur Bekanntgabe der Daten des Kunden, für den die Bestellung vorgenommen wird, sowie zum Nachweis der eigenen Berechtigung (Gewerbeberechtigung der Agentur) verpflichtet. Die Verwendung der Adressen darf ausschließlich für den Kunden der Agentur erfolgen (s.a. 1.5.4

2. Konfektionieren von Werbesendungen (Lettershop-Leistungen)

2.1 Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbeaussendungen erfolgt durch uns in branchenüblicher Weise.

2.2 Anfallende Portokosten werden von uns als Portopauschale angefordert und müssen spätestens zwei Tage vor dem Postauflieferungstermin einem unserer Konten unter Angabe des Verwendungszwecks unwiderruflich gutgeschrieben sein. Vor Zahlungseingang sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren, ggf. auch Nachforderungen der Post wegen Gewichtsüberschreitungen, werden nach Auftragsbeendigung in einer Portoendabrechnung mit der Portopauschale verrechnet.

2.3 Materialbeistellungen

2.3.1 Vom Kunden zu beschaffende Materialien (z.B. Drucksachen) sind uns in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Die Materialien werden bei uns weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auflagedifferenzen und Rückverlusten, z.B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % erforderlich.

2.3.2 Der Kunde haftet allein dafür, daß der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter, z.B. Urheberrechte, verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

2.3.3 Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der beigestellten Materialien befreien uns von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit beigestellter Materialien berechtigt uns, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.

2.3.4 Restmaterial von Werbeaussendungen wird von uns nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Restemeldung etwas anderes bestimmt. Auf diese Folge werden wir den Kunden bei Bekanntgabe der Restemeldung besonders hinweisen. Die Rücksendung von Restmaterial und auch von Druckvorlagen, Manuskripten, Unterlagen sowie anderer vom Kunden gelieferten Gegenstände erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Kunde.

2.3.5 Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haften wir nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellter Materialien haften wir nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.

3. Herstellung von Werbemitteln

3.1 Bei der Herstellung von Werbemitteln können die handelsüblichen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Im übrigen haftet der Kunde dafür, daß der Inhalt der Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Die weiteren Bedingungen des Punktes 2.3.2 gelten analog.

3.2 Im übrigen sind Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der Lieferung innerhalb einer Ausschlußfrist von vier Wochen nach Anlieferung bei uns zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch uns zu gewährleisten. Versteckte Mängel müssen uns unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Können wir aufgrund von Terminverzögerungen, die der Kunde verschuldet hat, wegen der Eilbedürftigkeit keine Qualitätskontrollen bei uns oder kundenseitig mehr durchführen, haften wir nicht.

3.3 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

3.4 Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, daß wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

4. Marketing- und Agenturleistungen

4.1 Von uns durchgeführte Werbeberatungen sind grundsätzlich honorarpflichtig. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei uns. Im übrigen bedarf es bei Marketing- und Agenturleistungen immer einer gesonderten vertraglichen Regelung.

4.2 Im Rahmen von Agenturleistungen werden Satz-, Foto- und Reproduktionskosten sowie weitere technische Fremdkosten getrennt berechnet und sind im Honorar für Konzeption, Text, Layout und Reproduktionsvorlage nicht enthalten. Nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen werden nach Zeitaufwand bzw. Fremdkosten, Material usw. in Rechnung gestellt. Vom Kunden bestellte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen sind in jedem Fall in voller Höhe zu bezahlen.

4.3 Angefallene Reisekosten werden dem Kunden stets in vollem Umfange in Rechnung gestellt.

4.4 Urheber- und Nutzungsrechte, Haftung

4.4.1 Alle mit den von uns gelieferten Arbeiten (Entwürfe, Texte, Skizzen, Graphiken, Dokumentationen, Programme etc.) zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten vertraglichen Übertragung. Alle Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns.

4.4.2 Im Rahmen unserer vertraglichen Aufgaben haften wir dem Kunden gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Auf von uns erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen werden wir den Kunden hinweisen. Unabhängig davon obliegt es jedoch dem Kunden, die von uns vorgeschlagenen Werbemaßnahmen daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie rechtlich, insbesondere wettbewerbsrechtlich, unbedenklich sind. Der Kunde hat uns die rechtliche Unbedenklichkeit vor dem Streu- bzw. Schalttermin schriftlich zu bestätigen. Erfolgt die Erklärung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Konzeption, gehen wir davon aus, daß die rechtliche Unbedenklichkeit geprüft und festgestellt wurde. Auf diese Folgen werden wir den Kunden bei Bekanntgabe der Konzeption nochmals besonders hinweisen.

4.4.3 Wir erhalten von jedem von uns ganz oder teilweise gestalteten Werbemittel und der zur Aktion gehörenden Elemente zwanzig kostenlose Belegexemplare.

4.4.4 Wir sind berechtigt, diese nach erfolgter Streuung zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden zu dürfen (z.B. zur Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktion, Teilnahme an Wettbewerben, deren Preise unser Eigentum werden).

5. Datenverarbeitung

5.1 Werden Datenbestände nach vereinbarten Merkmalen im Auftrag EDV-mäßig bereinigt, so dürfen die später bei einem Abgleich des geänderten Adreßbandes mit dem Originalband bekanntwerdenden Informationen und Vermutungen nicht für weitere EDV-Verarbeitung verwertet und auch Dritten nicht bekannt gemacht werden.

5.2 Bei Verstoß gegen die vorbezeichneten Pflichten ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt, wobei die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.

5.3 Haftung

5.3.1 Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden von uns, soweit möglich, kostenlos berichtigt. Ist eine Berichtigung nicht möglich, so ist unsere Haftung auch hier bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den Auftrag begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Beanstandungen wegen fehlerhafter Leistungen sind uns nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. In jedem Falle ist uns die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen.

5.3.2 Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt, haften wir stets nur, soweit wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

6. Adreßvermittlung – Listbroking

AZ vermittelt auch als Makler Adreßkollektionen für Werbezwecke. Sofern AZ solche Vermittlungsleistungen erbringt, gelten die nachfolgenden Bedingungen, sofern sie gesonderte Sachverhalte regeln. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen für Adreßlieferungen.

6.1 Verhältnis AZ – Adreßeigentümer – Adreßnutzer: Der Adreßeigentümer verfügt über Adreßlisten, die für Direktwerbemaßnahmen interessant sein können. AZ verfügt als Makler über vielfältigste Kundenkontakte zu Firmen, die derartige Adreßlisten zu Werbezwecken ”anmieten”. Die Mieter derartiger Adreßstämme (Nutzer) bekommen allerdings die Adreßlisten nicht in körperlicher Form. Im Falle einer Anmietung verbleiben die Adressen normalerweise außerhalb des Herrschaftsbereichs des Mieters. Sie können lediglich an einen Auftragsverarbeiter geliefert werden, bleiben aber somit weiterhin im Herrschaftsbereich des Adreßeigentümers. Die Mailings werden im Wege einer Auftragsverarbeitung für den Adreßnutzer mit den Adressen des Eigentümers versehen. Bei dieser Tätigkeit kann sich AZ der Dienste Dritter bedienen. AZ ist jedoch berechtigt, die Adressen im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen in den Herrschaftsbereich des Mieters zu überstellen, wenn die ausdrückliche Zustimmung hierfür seitens des Eigentümers vorliegt. AZ wird vor jedem Vertragsabschluß mit dem Mieter beim Eigentümer die Zustimmung zum Vertragsschluß einholen. Dies gilt auch dann, wenn der Eigentümer seine Adreßbestände AZ treuhänderisch überstellt hat.

6.2 Vertragsschluß: Der Eigentümer beauftragt AZ mit der Vermietung von Adreßlisten zu Werbezwecken. Entsprechend ist AZ berechtigt, namens und im Auftrage des Adreßeigentümers Adreßmietverträge anzubahnen. Für diesen Zweck ist der Eigentümer damit einverstanden, daß AZ im Rahmen ihrer üblichen Werbung darauf hinweist, daß sie über die vom Eigentümer überlassenen Adreßstämme verfügen kann. AZ ist in jedem Einzelfall bevollmächtigt, den Eigentümer beim Abschluß der Verträge mit den Adreßnutzern über die Vermietung von Adressen zu

vertreten. Der Adreßnutzer akzeptiert, daß der Vertrag unmittelbar zwischen Adreßeigentümer und ihm zustandekommt. Der Adreßnutzer ist auch damit einverstanden, daß der Adreßeigentümer ohne Angabe von Gründen den Vertragsschluß verweigern kann. Nur auf ausdrückliche Nachfrage des Adreßnutzers wird AZ dem Adreßnutzer Name und Adresse des Listeneigentümers mitteilen.

6.3 Pflichten des Eigentümers gegenüber dem Nutzer

6.3.1 Teillieferungen für Testzwecke: Kommt der Vertrag zustande, erklärt sich der Eigentümer bereit, für Testzwecke auch Teilmengen ab 5.000 Stück zu liefern. Wird zu Testzwecken ein Querschnitt aus der Adreßliste verlangt, so hat der Eigentümer darauf zu achten, daß dieser Querschnitt repräsentativ für die Gesamtliste ist. Mit der Genehmigung zum Test erklärt sich der Eigentümer einverstanden, seine Adressen auch für ein gleiches Hauptmailing zur Verfügung zu stellen.

6.3.2 Retouren: Als Makler von Adresskollektionen übernimmt AZ keine durch Retouren entstandenen Kosten.

6.3.3 Rücktrittsrecht des Nutzers: Der Adreßeigentümer erklärt sich damit einverstanden, daß der Adreßmieter dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn nach Vertragsschluß, aber vor Aussendung der entsprechenden Adressen Verhältnisse beim Mieter eintreten, die die Verwendung der Adressen durch ihn als unzumutbar erscheinen lassen, zum Beispiel dadurch, daß die Adressen in Folge der eingetretenen Umstände dem Mieter keinen Nutzen mehr bringen können. In diesem Falle, der jeweils vom Adreßnutzer einzeln belegt und dargelegt werden muß, hat der Vermieter nur Anspruch auf Ersatz der bei ihm entstandenen technischen Kosten. Die Provision des Maklers wird in diesem Falle nicht fällig.

6.4 Pflichten des Eigentümers gegenüber der AZ

Der Eigentümer verpflichtet sich, die AZ ausreichend und nach bestem Wissen über das anzubietende Adreßmaterial, insbesondere über die Qualität (Retourenanfälligkeit etc.), zu informieren. Der Eigentümer bevollmächtigt AZ, die ihm in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Angaben zu verwenden, deren Richtigkeit der Eigentümer zu verbürgen hat, soweit nicht durch Zusätze wie ”circa” und ”ungefähr” aus den Angaben des Eigentümers hervorgeht, daß es sich um Schätzungen handelt. Schätzungen sind vom Eigentümer jedoch ebenfalls nach bestem Wissen vorzunehmen. 6.5 Pflichten der AZ gegenüber dem Eigentümer

Der Eigentümer erhält Auskunft darüber, wer die Adressen mietet. Er ist berechtigt, die Vermietung seiner Adressen an Interessenten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Vermietung der Adressen kann davon abhängig gemacht werden, ob ein Muster der Werbesendung genehmigt wird. Außerdem ist der Eigentümer berechtigt, durch Kontrolladressen die rechtmäßige Verwendung der Anschriften zu kontrollieren. Eine evtl. verwirkte Vertragsstrafe hat der Eigentümer jedoch im eigenen Namen gegenüber dem Adreßnutzer geltend zu machen.

6.6 Pflichten des Nutzers gegenüber dem Eigentümer

Die Anmietung erlaubt dem Mieter in der Regel die einmalige Nutzung der Adressen. Falls der Mieter wünscht, kann er auch nur Teilbestände anmieten. Darüber hinaus kann der Mieter gegen ein entsprechend höheres Entgelt im Einverständnis mit dem Adreßeigentümer die Adressen auch zur Mehrfachverwendung anmieten. Eine evtl. Dauernutzung des Adreßmaterials bedarf vor entsprechender Vereinbarung der ausdrücklichen Zustimmung des Adreßeigentümers. Im Falle vertragswidriger Nutzung des zur Verfügung gestellten Adreßmaterials wird eine Vertragsstrafe verwirkt analog den in diese Bedingungen unter II. 1.5.2. niedergelegten Bedingungen. Der Mietpreis beinhaltet auch die Ausdruckkosten auf Cheshire-Listen zur maschinellen Verarbeitung. Beauftragt der Mieter ein drittes Unternehmen mit der Weiterverarbeitung der Adressen, so hat er dieses auf die Einhaltung des Datenschutzgesetzes hin zu verpflichten. Für jeden Fall des Mißbrauchs trägt der Mieter die volle Haftung.

6.7 Eigentumserwerb der Adressen durch den Nutzer

Anschriften von Personen, die auf die Werbung des Mieters bestellen oder Angebote abfordern, gehen in dessen Eigentum über. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Anschriften von Teilnehmern an Gewinnspielen, Preisausschreiben oder ähnlichen Veranstaltungen. Soweit nicht eine ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers vorliegt, darf in der Werbung des Mieters kein Hinweis auf die Herkunft des Adreßmaterials enthalten sein.

6.8 Zahlung: AZ ist namens und im Auftrage des Adreßeigentümers gegenüber dem Nutzer zum Inkasso berechtigt. Der Eigentümer stellt die Rechnungen für die Vermietung der Adressen auf den Makler aus. Zum Einzug des Rechnungsbetrages tritt der Eigentümer an AZ alle diesbezüglichen Rechte ab. AZ nimmt die Abtretung an.

6.9 Weitere Vertragsverhältnisse AZ – Mieter: Werden über die Adreßvermittlung hinaus weitere Dienstleistungen von AZ für den Mieter erbracht, so werden diese als Auftragsarbeit angesehen, sodaß diesbezüglich ein Vertragsverhältnis zwischen AZ und Mieter zustandekommt. Bei der Erbringung der Dienstleistungen ist AZ berechtigt, sich der Dienste Dritter zu bedienen. Im übrigen gelten für diese Dienstleistungen die jeweils entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AZ.

6.10 Haftung der AZ: AZ haftet als Makler nicht für mit Mängeln behaftete Adressen und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Eigentümer gemachten Angaben und Zusicherungen. Evtl. Regreßansprüche sind vom Adreßmieter unmittelbar gegenüber dem Adreßeigentümer geltend zu machen. Ausdrücklich erkennen Adreßnutzer und Adreßeigentümer diese Regelung an und verpflichten sich im direkten Verhältnis evtl. Schadensersatzansprüche zu regulieren.